In diesem Winter ist das Resort vom 12. Dezember 2026 bis zum 9. April 2027 geöffnet.

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Klassifizierung von möblierten

Ferienunterkünften

Um die Qualität und Positionierung der Unterkünfte im Ferienort weiter zu verbessern, bietet der Syndicat Intercommunal de la Vallée de l’Arvan et des Villards (SIVAV) einen Klassifizierungsservice für möblierte Ferienunterkünfte an.

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Sprechzeiten

des Eigentümerbereichs

Im Tourismusbüro finden Sie einen speziellen Eigentümerbereich! Elodie empfängt Sie gerne nach vorheriger Terminvereinbarung.

Per E-Mail unter hebergement@le-corbier.com oder telefonisch unter +33 (0)4 79 83 04 18.

„Möblierte Ferienunterkünfte sind möblierte Villen, Apartments oder Studios, die ausschließlich vom Mieter genutzt und vorübergehend an Gäste vermietet werden, die sich dort tage-, wochen- oder monatsweise aufhalten, ohne dort ihren Hauptwohnsitz zu begründen.“ (Artikel D. 324-1 des französischen Tourismusgesetzbuches)

  • Aufwertung Ihrer Unterkunft und anerkannter Qualitätsnachweis.
  • Steuerliche Vorteile für Eigentümer, die sich für das Micro-BIC-Steuermodell entschieden haben: pauschaler Steuerfreibetrag von 50 % statt 30 % bei nicht klassifizierten Unterkünften.
  • Möglichkeit, französische Urlaubsgutscheine (Chèques-Vacances) zu akzeptieren.
  • Vereinfachte Berechnung der Kurtaxe: Die Kurtaxe wird auf Grundlage eines festen Tarifs erhoben.
  • Mehr Sicherheit für Gäste: Sie wissen, dass sie ihren Aufenthalt in einer kontrollierten Unterkunft verbringen.

Die Klassifizierung von möblierten Ferienunterkünften ist freiwillig. Sie umfasst 5 Kategorien von 1 bis 5 Sternen und ist 5 Jahre lang gültig.

Nach Ablauf dieses Zeitraums muss der Vermieter eine erneute Klassifizierung beantragen, wenn die Unterkunft weiterhin klassifiziert bleiben soll.

Eine möblierte Unterkunft mit einem Wohnraum für ein oder zwei Personen muss eine Mindestfläche von 9 m² aufweisen, wenn die Küche separat ist, beziehungsweise mindestens 12 m², wenn eine Küchenzeile vorhanden ist.

Die Fläche von WC und Badezimmer wird dabei nicht berücksichtigt und muss daher von der Gesamtfläche abgezogen werden.

Die Klassifizierungstabelle enthält 133 Kriterien, die in drei große Bereiche unterteilt sind:

  • Ausstattung
  • Gästeservice
  • Barrierefreiheit und nachhaltige Entwicklung

Die Klassifizierung basiert auf einem Punktesystem. Einige Kriterien sind verpflichtend, andere optional.

Informieren Sie sich anhand der Klassifizierungstabelle über die gewünschte Kategorie.

Klicken Sie HIER, um die Tabelle mit den Klassifizierungskriterien herunterzuladen.

Der Preis für eine Kontrollbesichtigung beträgt inklusive Mehrwertsteuer 25 € pro Schlafplatz.

Im Preis enthalten sind die Information und Beratung, die Vorbereitung der Kontrollbesichtigung, die Besichtigung selbst sowie die Erstellung der Kontrollberichte in Papierform und digitaler Form.

Fahrt- und Portokosten sind ebenfalls im Preis enthalten.

Für weitere Informationen und die erforderlichen Unterlagen wenden Sie sich bitte an den SIVAV.

Charlotte SAINT-ETIENNE
SIVAV (Syndicat Intercommunal de la Vallée de l’Arvan et des Villards)
Tel.: +33 (0)4 79 64 09 38
E-Mail: hebergement@sivav.fr

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Wir begleiten Sie bei jedem Schritt!

Elodie steht Ihnen gerne zur Verfügung, beantwortet Ihre Fragen und unterstützt Sie bei Ihren Anliegen und Formalitäten.

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