In diesem Winter ist das Resort vom 12. Dezember 2026 bis zum 9. April 2027 geöffnet.
Um die Qualität und Positionierung der Unterkünfte im Ferienort weiter zu verbessern, bietet der Syndicat Intercommunal de la Vallée de l’Arvan et des Villards (SIVAV) einen Klassifizierungsservice für möblierte Ferienunterkünfte an.
Im Tourismusbüro finden Sie einen speziellen Eigentümerbereich! Elodie empfängt Sie gerne nach vorheriger Terminvereinbarung.
Per E-Mail unter hebergement@le-corbier.com oder telefonisch unter +33 (0)4 79 83 04 18.
„Möblierte Ferienunterkünfte sind möblierte Villen, Apartments oder Studios, die ausschließlich vom Mieter genutzt und vorübergehend an Gäste vermietet werden, die sich dort tage-, wochen- oder monatsweise aufhalten, ohne dort ihren Hauptwohnsitz zu begründen.“ (Artikel D. 324-1 des französischen Tourismusgesetzbuches)
Die Klassifizierung von möblierten Ferienunterkünften ist freiwillig. Sie umfasst 5 Kategorien von 1 bis 5 Sternen und ist 5 Jahre lang gültig.
Nach Ablauf dieses Zeitraums muss der Vermieter eine erneute Klassifizierung beantragen, wenn die Unterkunft weiterhin klassifiziert bleiben soll.
Eine möblierte Unterkunft mit einem Wohnraum für ein oder zwei Personen muss eine Mindestfläche von 9 m² aufweisen, wenn die Küche separat ist, beziehungsweise mindestens 12 m², wenn eine Küchenzeile vorhanden ist.
Die Fläche von WC und Badezimmer wird dabei nicht berücksichtigt und muss daher von der Gesamtfläche abgezogen werden.
Die Klassifizierungstabelle enthält 133 Kriterien, die in drei große Bereiche unterteilt sind:
Die Klassifizierung basiert auf einem Punktesystem. Einige Kriterien sind verpflichtend, andere optional.
Informieren Sie sich anhand der Klassifizierungstabelle über die gewünschte Kategorie.
Klicken Sie HIER, um die Tabelle mit den Klassifizierungskriterien herunterzuladen.
Der Preis für eine Kontrollbesichtigung beträgt inklusive Mehrwertsteuer 25 € pro Schlafplatz.
Im Preis enthalten sind die Information und Beratung, die Vorbereitung der Kontrollbesichtigung, die Besichtigung selbst sowie die Erstellung der Kontrollberichte in Papierform und digitaler Form.
Fahrt- und Portokosten sind ebenfalls im Preis enthalten.
Für weitere Informationen und die erforderlichen Unterlagen wenden Sie sich bitte an den SIVAV.
Charlotte SAINT-ETIENNE
SIVAV (Syndicat Intercommunal de la Vallée de l’Arvan et des Villards)
Tel.: +33 (0)4 79 64 09 38
E-Mail: hebergement@sivav.fr
Elodie steht Ihnen gerne zur Verfügung, beantwortet Ihre Fragen und unterstützt Sie bei Ihren Anliegen und Formalitäten.